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Religionsfreiheit – Das Grundgesetz, der Islam und die Frage, wer zu Deutschland gehört
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Religionsfreiheit – Das Grundgesetz, der Islam und die Frage, wer zu Deutschland gehört

Martin Vorländer
Ein Beitrag von Martin Vorländer, Evangelischer Pfarrer und Senderbeauftragter für den DLF, Frankfurt

Es gibt in Deutschland Leute, die gehen in die „Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters“. Sie feiern jede Woche eine Nudelmesse und beten „Monster unser, das du bist im Himmel“. Damit wollen sie zeigen, wie absurd Religion ist und dass sie keinen Glauben haben. Ich finde diese Art von Religionskritik ziemlich peinlich. Aber ich käme nicht auf die Idee zu sagen: Religionskritik gehört nicht zu Deutschland.
Im Gegenteil: Menschen, die Religion kritisieren, können sich genauso wie ich als Christ auf unser deutsches Grundgesetz berufen. Im Grundgesetz, Artikel 4 heißt es: „Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.“ Und weiter: „Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.“
Ich glaube an Christus, und ich bin sehr froh über die Religionsfreiheit in Deutschland. Ich war schon in Ländern, wo es nicht selbstverständlich ist oder sogar gefährlich, meinen Glauben zu leben. Woran ich glaube, das gehört zu mir. Meinen Glauben will ich nicht verstecken müssen, sondern leben können. Es gehört zum Menschsein dazu, eine Religion zu haben oder auch keine Religion zu haben. Darum gehören die Muslime und ihre Religion, der Islam zu Deutschland. Dafür gibt es die Religionsfreiheit in unserem deutschen Grundgesetz.
Nun kann man sagen: Ja, aber Frauen weniger Rechte geben, Zwangsehe, Ehrenmord, Antisemitismus, Lesben und Schwule diskriminieren, Gewalt im Namen von Religion, das geht gar nicht. Richtig. Das ist schrecklich. Dagegen müssen wir mit allen rechtsstaatlichen Mitteln vorgehen. Fundamentalisten und Gewalttäter im Namen ihrer Religion gab es und gibt es auch heute.
Darum hat Religionsfreiheit Grenzen. Gläubige können nicht tun und lassen, was sie wollen, und sich dabei auf ihre Religion berufen. Die Grenze ist unser deutsches Grundgesetz. Da heißt der erste Satz: „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“ Davon lassen wir nicht ab. Jede Religion gehört zu Deutschland. Solange sie nicht gegen das Grundgesetz und damit gegen die Würde jedes Menschen verstößt.

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