Schon seit 1924 gibt es Kirche im Rundfunk. Da war das Radio gerade erst geboren, und nur wenige hatten das Vergnügen, es auch hören zu können. In Frankfurt gab es aber schon damals engagierte Leute, die versuchten, mit einer evangelischen Morgenfeier im neuen Medium dabei zu sein.
Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde die Radiolandschaft in Deutschland föderal gestaltet. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk sollte zur demokratischen Willensbildung beitragen. Die Kirchen galten als eine wichtige Kraft für den Aufbau und den Zusammenhalt in der jungen Bundesrepublik. Sie bekamen deshalb Anspruch auf eigene Sendezeit im öffentlich-rechtlichen Rundfunk (das sogenannte Drittsenderecht). Grundlage dafür ist das Gesetz über den Hessischen Rundfunk vom 2. Oktober 1948. Darin heißt es im Paragraph 3: „Die Darbietungen sollen Nachrichten und Kommentare, Unterhaltung, Bildung und Belehrung, Gottesdienst und Erbauung vermitteln und dem Frieden, der Freiheit und der Völkerverständigung dienen.“ Auch in der Europäischen Union gilt: Radio ist nicht nur ein Wirtschaftszweig, sondern auch ein Kulturgut. Zur Kultur tragen Kirchen bei.
Heute gibt es einen ganzen kirchlichen Arbeitsbereich, der dafür sorgt, dass in den öffentlich-rechtlichen Wellen der christliche Glaube zu Wort kommt. Kurze Andachten, Live-Übertragungen von Gottesdiensten, das Wort zum Sonntag, – die Liste der Sendungen, die von den Kirchen gestaltet werden, ist lang.
Die kirchlichen Verkündigungssendungen, die Sie auf Kirche im hr finden, verstehen sich als Gedankenanstöße und Gesprächsbeiträge zu Glaubensthemen, gesellschaftlichen Diskussionen und Lebensfragen aus christlicher Sicht.
Darüber hinaus gibt es im Programm des Hessischen Rundfunks viele weitere Sendungen mit Informationen und Reportagen rund um Kirche und Religion. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.
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