FAQ - Häufige Fragen

FAQ - Häufige Fragen

Warum heißen die kirchlichen Radiobeiträge Verkündigungssendungen?
Die Sendungen der evangelischen und katholischen Kirche verstehen sich als Gedankenanstöße zu Glaubensthemen, gesellschaftlichen Diskussionen und Lebensfragen aus christlicher Sicht. Sie bringen die christliche Botschaft ins Gespräch und sind daher Teil der kirchlichen Verkündigung. 

Was ist ein Zuspruch?
Ein Zuspruch ist ein zwei- bis dreiminütiger Beitrag mit einem ermutigenden Wort für den Alltag, einem Impuls oder Denkanstoß aus christlicher Sicht. Mehr über den Zuspruch oder unsere anderen Sendeformate erfahren Sie hier.

Wer ist für die Beiträge verantwortlich?
Die Autorinnen und Autoren schreiben und sprechen ihre Beiträge selbst. Dabei erhalten sie redaktionelle Unterstützung von den Rundfunkbeauftragten der Kirchen, die die Autorinnen und Autoren schulen und beraten. Die Rundfunkbeauftragten haben letztlich die inhaltliche Verantwortung für jeden Beitrag. Die Rundfunkverkündigung der evangelischen Kirche begleitet zudem ein Rundfunkausschuss, der die Qualität der Beiträge sichert und neue Autorinnen und Autoren beruft.

Seit wann gibt es kirchliche Beiträge im Radio?
Schon seit 1924 gibt es Kirche im Rundfunk. Da war das Radio gerade erst geboren. Weitere Informationen zu Kirche im Radio finden Sie hier.

Gibt es noch weitere Sendungen zu Kirche oder Religion im Radio?
Ja, im Programm des Hessischen Runkfunks gibt es noch viele weitere Sendungen mit Informationen und Reportagen rund um die Themen Kirche und Religion. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.

Sind alle Autorinnen und Autoren Pfarrerinnen oder Pfarrer?
Ja, viele sind es. Aber auch Pastoralreferentinnen, Diakone, Vikare, Journalistinnen, Religionslehrer, Redakteurinnen und Professoren schreiben Verkündigungsbeiträge. 

Auf welcher rechtlichen Grundlage senden die Kirchen ihre Verkündigungsbeiträge im Radio?

Grundlage für die Verkündigungsbeiträge der Kirchen ist das Gesetz über den Hessischen Rundfunk vom 2. Oktober 1948. Weitere Informationen zum so genannten "Drittsenderecht" finden Sie hier.

Kann man die Sendungen auch als Podcast runterladen?
Auf unserer Seite können Sie viele Beiträge noch einmal nachhören. Der Hessische Rundfunk bietet viele Sendungen außerdem als Podcast zum Download an. Die Podcasts finden Sie hier: hr1 Zuspruchhr2 Zuspruch
hr3 Moment malhr4 Übrigenshr1 Sonntagsgedanken und hr2 Morgenfeier.

Sie haben weitere Fragen? Dann kontaktieren Sie uns.