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Unter dem Vorbehalt des Jakobus
Bild: Olya Adamovich/Pixabay

Unter dem Vorbehalt des Jakobus

Bernd Spriestersbach
Ein Beitrag von Bernd Spriestersbach, Evangelischer Pfarrer, Fulda
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Mit dieser Reaktion hatte ich nicht gerechnet, überhaupt nicht: Überrascht und auch ein wenig vergrätzt lese ich die Antwort meines alten Schulfreundes. Er schreibt: "…ich reagiere mittlerweile sehr allergisch auf "kirchliche Anklänge". Bitte verschon mich zukünftig damit!" Dickes Ausrufezeichen am Ende. Was war vorausgegangen?

Wir haben dieses Jahr 45-jähriges Abiturtreffen. Corona bedingt findet es nicht statt. Per WhatsApp gingen Nachrichten mit einem Terminvorschlag für nächstes Jahr herum. Ich habe zurückgeschrieben: "Ich bin dabei. Unter der Bedingung des Jakobus – Jakobus 4,15"

Das war meinem alten Banknachbarn zu viel. Dieser Verweis auf die Bibelstelle. Jakobusbrief Kapitel 4 Vers 15. Dort steht: "Wenn der Herr will und wir leben."

Das also hatte ich geschrieben. Wenn nichts dazwischenkommt – so Gott will – komme ich gerne zu unserem Klassentreffen.

Gläubige Menschen beendeten früher einen Brief mit dem Kürzel: s.c.J. Es steht für ‚sub conditione Jakobaea‘ – unter dem Vorbehalt des Jakobus. "So Gott will und wir leben".

"Aufgeklärt" sei er mittlerweile und Atheist. Und was die Kirche alles Fehlerhaftes macht und unterlässt und was sie eigentlich müsste… all das ließ mein alter Schulfreund mich noch wissen. Sein Fazit, wie schon gesagt: Bitte verschon‘ mich mit diesem – ich nenne es salopp - "Glaubenskram".

"Ich freue mich auf dich. Bei unserem nächsten Klassentreffen", habe ich zurückgeschrieben. Zu bereden gibt es eine Menge. Auch ich bin aufgeklärt, werde ich ihm sagen. Und glaube trotzdem. Der Vorbehalt des Jakobus scheint mir vernünftig. Für mein Leben und Planen. Weil er mich gelassener sein lässt. Auch demütiger. Ich lebe gut mit diesem Glauben.

 

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