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Verschwiegenheit garantiert – Wo Geheimnisse gut aufgehoben sind
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Verschwiegenheit garantiert – Wo Geheimnisse gut aufgehoben sind

Michael Tönges-Braungart
Ein Beitrag von Michael Tönges-Braungart, Pfarrer

Wer bei der Telefonseelsorge anruft oder sich einem Pfarrer anvertraut, kann absolut sicher sein, dass seine Geheimnisse gewahrt bleiben. Das Beichtgeheimnis ist viele Jahrhunderte alt. Nepomuk, ein Geistlicher aus Böhmen, ist dafür vor 600 Jahren in den Tod gegangen. Heute ist er als Brückenheiliger bekannt. Seine Statue steht auf vielen Brücken, zum Beispiel in Nidderau-Heldenbergen.
Nepomuk lebte in Prag. Er geriet als Priester in einen Konflikt zwischen Kaiser Wenzel und dem Erzbischof. Der Kaiser ließ ihn heute vor 625 Jahren von der Prager Karlsbrücke in die Moldau stürzen und ertränken. Daher wohl seine Zuständigkeit als Brückenheiliger. Um seinen Tod ranken sich viele Legenden.
Eine Legende erzählt: Der Kaiser habe Nepomuk hinrichten lassen, weil der sich geweigert hat, das Beichtgeheimnis zu brechen. Er war nämlich Beichtvater der Ehefrau des Kaisers, und dieser verdächtigte seine Frau der Untreue. Er wollte Nepomuk zwingen, ihm zu sagen, was seine Frau ihm in der Beichte anvertraut hatte. Nepomuk aber weigerte sich, auch nur irgendetwas aus den Beichtgesprächen zu verraten. Er bezahlte diese Standhaftigkeit mit seinem Leben.
So weit die Legende. Wie viel daran auch immer historisch verbürgt sein mag – die Beichte und das Beichtgeheimnis gab es damals und gibt es bis heute. In der katholischen Kirche hat die Beichte oft eine feste Form und wird in den Beichtstühlen abgenommen, die man aus katholischen Kirchen kennt. Aber auch die evangelische Kirche kennt die Beichte, in der Menschen einem Pfarrer oder einer Pfarrerin etwas anvertrauen können, was sie belastet und bedrückt – oder auch etwas, das sie sich haben zuschulden kommen lassen. Ob evangelisch oder katholisch – was Geistliche in der Beichte oder einem Seelsorgegespräch anvertraut bekommen, dürfen sie niemandem sonst erzählen. Nur derjenige oder diejenige selbst kann sie von der Schweigepflicht entbinden. Ohne diese Erlaubnis sind sie zum Stillschweigen verpflichtet. Nicht einmal ein Gericht kann sie zu einer Aussage zwingen. Nur ganz wenige andere Berufsgruppen wie Ärzte oder Anwälte haben ein solches Recht.
Diese seelsorgerliche Schweigepflicht ist ein hohes Gut. Evangelische Pfarrerinnen und Pfarrer werden deshalb am Beginn ihres Dienstes ausdrücklich darauf verpflichtet. Die Schweigepflicht garantiert Menschen einen geschützten Raum des Vertrauens. Sie können wissen: Es gibt Menschen, denen ich alles anvertrauen kann; mit denen kann ich auch über das reden, was ich falsch gemacht habe; über das, was auf meinem Gewissen lastet – und sei es noch so schwer; mit denen kann ich über das reden, wofür ich mich schäme und was ich am liebsten vor mir selber und allen anderen verbergen möchte – und das ich doch irgendwo loswerden muss, weil ich sonst daran zu ersticken drohe. Es gibt Menschen, mit denen ich über so etwas reden kann – und die mich dann nicht verurteilen, sondern die einfach für mich da sind, mir zuhören, mir helfen, einen Weg zu finden, wie ich frei werden kann von dem, was mich belastet; oder wie ich damit umgehen kann.
So ein Mensch ist der Heilige Nepomuk wohl gewesen. Und solche Menschen gibt es auch heute. Natürlich nicht nur Pfarrerinnen und Pfarrer. Aber das Vertrauen, das Menschen ihnen entgegenbringen, genießt einen besonderen Schutz. Gott sei Dank.

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