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Landtag konstituiert sich mit Gottesdienst
Bild: Peter Wolf

Landtag konstituiert sich mit Gottesdienst

Dr. Klaus Depta
Ein Beitrag von Dr. Klaus Depta, Katholischer Rundfunkbeauftragter, Fulda
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Moderator/in: Anmoderation

Im Herbst haben wir Hessen einen neuen Landtag gewählt. Morgen um 11 Uhr endlich konstituiert er sich und wählt auch den hessischen Ministerpräsidenten. Vorher allerdings gibt es einen ökumenischen Gottesdienst für die Abgeordneten. Klaus Depta von der Katholischen Kirche: Ist das immer so?

Ja, das ist tatsächlich eine kleine Tradition. Allerdings steht von diesem ökumenischen Gottesdienst nichts auf den Seiten des Hessischen Landtages. Er ist ja eine interne Veranstaltung für die 137 Landtagsabgeordneten. Und man darf auch sicher sein, dass nur ein Teil der Abgeordneten an diesem Gottesdienst teilnehmen wird.

Du sagst, dass der Gottesdienst offiziell gar nicht erwähnt wird. Dennoch ist er hochkarätig besetzt…

 In der Tat. Von evangelischer Seite wird die Stellvertretende Kirchenpräsidentin Ulrike Scherf aus Darmstadt dem Gottesdienst vorstehen, von katholischer Seite Weihbischof Karlheinz Diez aus Fulda – wenn man so will die zweithöchste Ebene der Kirchen in Hessen. Viel höher geht es nicht.

 Nun stellt sich dennoch die Frage: Wenn Staat und Kirche getrennt sind – warum gibt es dann überhaupt einen Gottesdienst vor der Konstituierung des Landtages?

 

Abgeordnete sind zu allererst ihrem Gewissen verpflichtet. Die Gewissensbildung der Abgeordneten wird natürlich immer auch ein Stückweit durch die Ethik und Moral ihrer Religion bestimmt. Wenn nun also Abgeordnete zusammen beten, ist das eigentlich ein ganz normaler Vorgang. Und mal etwas salopp formuliert: Wenn die Abgeordneten für ihre politische Arbeit den lieben Gott ins Boot holen, kann das nach christlicher Vorstellung nur hilfreich sein. Für die Abgeordneten, für unser Bundesland Hessen und damit für uns alle.

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