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Starke Frau prägt Grundgesetz
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Starke Frau prägt Grundgesetz

Andrea Seeger
Ein Beitrag von Andrea Seeger, Evangelische Theologin
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Männer konnten das Bankkonto ihrer Frau auflösen, den Arbeitsvertrag kündigen, alleine über die Erziehung der Kinder bestimmen. So war das noch nach dem zweiten Weltkrieg. Dann kommt Elisabeth Selbert aus Kassel. 1948 wird sie als eine von vier Frauen unter 65 Männern in den Parlamentarischen Rat berufen, der das neue Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland ausarbeiten sollte. Ihr Credo: „Männer und Frauen sind gleichberechtigt.“ Die Mehrheit im Rat lehnt das entschieden ab. Elisabeth Selbert geht aufs Ganze, mobilisiert Gewerkschaften und Frauenvereine. Sie reist durchs Land und ruft Frauen auf, sich politisch einzumischen. Mit Erfolg. Am 23. Mai 1949 wird der Artikel 3 Absatz 2 „Männer und Frauen sind gleichberechtigt" in das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland aufgenommen. Elisabeth Selbert hat es geschafft.

Wer ist diese Frau? Als sie 1896 in Kassel geboren wird, haben Frauen noch nicht einmal das Recht zu wählen. Sie wächst in einer liberalen evangelischen Familie auf, hat gute Noten und darf eine Mittelschule besuchen. Am Ende bekommt sie aber – im Gegensatz zu den Jungs – kein allgemeingültiges Zeugnis. Das empfindet sie als bittere Ungerechtigkeit. Sie arbeitet erst als Fremdsprachenkorrespondentin, dann als Postgehilfin beim Amt. Dort lernt sie ihren Mann Adam Selbert kennen, einen Buchdrucker und SPD-Politiker. Auch Elisabeth wird Mitglied der SPD. Nach dem Ersten Weltkrieg hat sie erlebt, dass Frauen ihre Stellen verlieren, weil die Männer aus dem Krieg zurückkommen. Frauenrechte sind ihr Thema. Überhaupt nicht zeitgemäß kümmert sich ihr Mann um die zwei Kinder. Selbert startet politisch durch. Mit 29 Jahren holt sie nach nur einem Jahr Selbststudium ihr Abitur als Externe nach, studiert als eine der ersten Frauen in Deutschland Jura und gründet eine Rechtsanwaltskanzlei. Die Rechte von Frauen bleiben lebenslang ihr Thema. Mit dem Elisabeth-Selbert-Preis würdigt das Land Hessen seit Jahrzehnten  herausragende Leistungen zur Verwirklichung von Chancengleichheit und Gleichberechtigung. Ganz am Anfang in der Bibel steht: Gott schuf den Menschen zu seinem Ebenbild. Er schuf sie als Mann und Frau. Beide sind Ebenbild Gottes. Nicht der eine mehr, die andere weniger.

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